01.02.2016

Dashcams im Straßenverkehr: Die Situation muss sich ändern

Nicht die Kfz-Versicherer, sondern der ADAC macht sich für den Einsatz von Dashcams stark. Der Gesetzgeber wird zum Handeln aufgefordert.

Der Einsatz einer Dashcam klingt äußerst verlockend, schließlich kann sie im Ernstfall wertvolles Bildmaterial liefern. Gemeint ist die Nutzung spezieller Kameras, die sich im Fahrzeuginnern befinden und das Verkehrsgeschehen aus der Perspektive des Fahrers aufzeichnen. Sollte sich beispielsweise ein Unfall ereignen, ließe sich mithilfe des Bildmaterials die Schuldfrage womöglich leichter klären.

In Deutschland ein strittiges Thema

Inzwischen gibt es viele Länder, in denen Dashcams äußerst verbreitet sind. Besonders in Russland erfreuen sie sich großer Beliebtheit. In Deutschland ist die Situation hingegen eine andere – und das aus gutem Grund. Die Rechtslage erschwert den Einsatz von Dashcams ungemein. Der Gesetzgeber will die Allgemeinheit schützen: Andere Menschen ohne deren vorherige Zustimmung aufzuzeichnen, ist nicht gestattet. Dementsprechend wird das Bildmaterial vor Gericht häufig nicht zugelassen. Zumal es noch schlimmer kommen kann, es drohen sogar Bußgelder.

Erfreulicherweise gibt es Menschen, die diese Situation ändern möchten. Allerdings kommen entsprechende Vorstöße nicht aus dem Bereich der Kfz-Versicherung, was streng genommen überrascht. Gerade den Versicherern sollte doch viel an einer schnellen und eindeutigen Aufklärung von Unfallvorgängen legen. Stattdessen ist es jedoch der ADAC, der sich für den Einsatz von Dashcams stark macht.

Gesetzgeber soll eindeutiges Rechtsgrundlage schaffen

In einem Magazin, das innerhalb der Versicherungsbranche sehr verbreitet ist, meldete sich ein Jurist des ADAC zu Wort. Der Rechtsexperte bezog klar Stellung und forderte zugleich ein Handeln des Gesetzgebers. Der solle eine Gesetzeslage schaffen, die mehr Rechtssicherheit verspricht und idealerweise den Einsatz von Dashcams gestattet.

Allerdings ist davon auszugehen, dass Kraftfahrer erhebliche Einschnitte in Kauf nehmen müssen. Selbst wenn der Einsatz eines Tages gestattet wird, dürfte strikte Beschränkungen bestehen, die beispielsweise ein zeitnahes Überschreiben von nichtrelevantem Bildmaterial vorschreiben.

 


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