14.12.2010

Brandgefahr rund um Weihnachten

Schnell kann das Gesteck oder sogar der Weihnachtsbaum brennen – was dann?

Gut wenn man dann die wichtigsten Versicherungen hat: Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht – diese Versicherungen leisten bei typischen Gefahren rund um Weihnachten.

Brennt der Weihnachtsbaum, so sind auch die darunter liegenden Geschenke über eine Hausratversicherung geschützt. Die Privathaftpflichtversicherung leistet, wenn der Versicherte einen Anderen schädigt – nicht jedoch, wenn es sich um ein Mitglied der eigenen Familie handelt.

Weihnachten ist das Fest der Gefahren: Jedes Jahr registrieren die Versicherungen in der Adventszeit in deutschen Haushalten Schäden von rund 36 Mio. Euro. Auch dazu zählen Stürze durch Glatteis in Folge versäumter Räumpflichten und Einbrüche, vor allem aber durch Kerzen ausgelöste Haus- und Wohnungsbrände. Wer dann nicht hinreichend versichert ist, für den kann Weihnachten schnell zum Alptraum werden.

Ob Adventskranz, Gesteck oder der Weihnachtsbaum: Sobald Kerzen im Spiel sind, besteht immer eine erhöhte Gefahr. Etwa 12 000 Mal brennt es in deutschen Wohnungen zum Jahresende hin. Wer Kerzen nutzt, sollte deshalb für hinlänglichen Brandschutz sorgen. Ansonsten kann es sein, dass der Verursacher persönlich zur Kasse gebeten wird – denn bei grober Fahrlässigkeit muss die Hausratversicherung den Schaden nicht in vollem Umfang bezahlen. Einige Versicherungen verzichten in ihren Bedingungen bis zu einer gewissen Schadenhöhe auf den so genannten “Einwand der groben Fahrlässigkeit” – hierauf sollten Versicherte ihre Policenbedingungen genau überprüfen.

Wenn beispielsweise der Weihnachtsbaum abbrennt und Gardinen, Wohnungseinrichtungen und sonstiges Inventar vernichtet werden, kommt die Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Und auch die Weihnachtspäckchen und Geschenke sind mitversichert – genau wie alle Schäden, die durch das eindringende Löschwasser entstehen. Versicherungsnehmer sollten immer eine Unterversicherung vermeiden, indem sie eine ausreichende Versicherungssumme von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter wählen.

Beschädigt ein Brand das Gebäude, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers erst einmal dafür auf. Sie zahlt für Brandschäden am Gebäude auch dann, wenn Dritte den Brand fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben, greift aber häufig auf den Brandverursacher als Ersatzpflichtigen zurück. Hat dieser dann eine private Haftpflichtversicherung, ist er gut abgesichert.

Sollten Einbrecher das Haus ausräumen, während die Hausbesitzer gerade nicht zu Hause sind, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Voraussetzung dafür ist, dass das Haus gut gesichert war – die Türen verriegelt und die Fenster geschlossen. Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass die Zahl von Einbruchsdiebstählen in der dunklen Jahreszeit steigt.

 


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