18.09.2012

Baufinanzierung und eine Trennung

Welche Probleme kommen auf Sie zu?

Bei einer Trennung zieht in den meisten Fällen ein Partner aus der Immobilie aus.

In der Regel werden damit Ausgleichszahlungen an den ausgezogenen Partner fällig, der jedoch nicht automatisch aus den eventuell noch bestehenden Darlehensverspflichtungen entlassen wird.

Der Haftungsentlassung eines Darlehensnehmers wird während der laufenden Zinsbindefrist eher selten entsprochen.

Die finanzierende Bank fordert in der Regel die Vorlage des Scheidungsurteils bzw. einer notariellen Trennungsvereinbarung, in denen Aussagen zum Eigentum der Immobilie getroffen werden.

Bei keiner Einigung oder wenn ein Partner das Darlehen nicht allein übernehmen kann, sollte die Immobilie verkauft werden.

Mit dem Verkaufspreis kann das Darlehen abgelöst werden, dies kann aber sehr teuer werden. Während der laufenden Zinsbindefrist verlangt die Bank oftmals Vorfälligkeitszinsen.

Um keinen großen finanziellen Nachteil zu haben, kann die Immobilie vermietet werden, so dass das Wohneigentum weiterhin als Altersvorsorge dient und dann zum Auslauf der Zinsbindungsfrist immer noch verkauft werden kann.

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