Gewässerschadenhaftpflicht

Besitzer von Öltanks müssen für eine eventuelle Grundwasserverseuchung haften

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Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, sollte ein defekter Öltank das Grundwasser verseucht haben. Die Kosten für die Behebung solch eines Schadens können enorm sein, denn der Besitzer muss im Ernstfall die kompletten finanziellen Aufwendungen für das Ausbaggern und Entsorgen des verseuchten Bodens tragen. Sollten gar durch den Genuss von verseuchtem Trinkwasser Menschen geschädigt worden sein, fallen außerdem Behandlungskosten und Schmerzensgeld an.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Größe des Öltanks und ob er ober- oder unterirdisch installiert ist. Auch bei dieser Versicherung ist es ratsam, eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio.€ pauschal abzuschließen.