24.07.2012

Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum man nicht die preisgünstigste BU-Police, sondern die mit den besten Vertragsbedingungen wählen sollte.

Laut Urteil vom Landgericht Bielefeld 17. Juni 2011 (Az.: 1 O 115/07) zu den Bedingungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall einer Krankenschwester, die unter hohen Herzfrequenzen leidet und nicht für berufsunfähig erklärt wird, auch dann nicht, wenn die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zahlt.

Aus Sicht des Gerichts sind die Voraussetzungen für den Anspruch gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erfüllt gewesen.

Ein Gutachten von einem medizinischen Sachverständigen besagte, dass für eine Herzmuskelentzündung trotz der MRT Untersuchung keine Diagnose festgestellt werden konnte. Der Gutachter schlug der Klägerin ein Ausdauertraining und die Einnahme von Beta-Blockern vor für die Verbesserung Ihrer Herzfrequenz. Die Richter fanden diese Erläuterung ausreichend und die Klägerin sollte Ihre Berufsunfähigkeit dem Gericht gegenüber beweisen. Da die Klägerin dies nicht konnte, wurde entschieden, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Vertragsbedingungen der Produkte noch immer sehr unterschiedlich. Es ist daher zwingend notwendig, das Kleingedruckte genau zu lesen. Nachteilige Klauseln sollte man nicht zulassen. Nur dann kann man sich daruf verlassen, im Ernstfall auch wirklich gut abgesichert zu sein.

Ein Online-BU-Vergleich hilft, eine nicht nur preisgünstige BU-Police zu finden.

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