Kreditvertrag

Ein Kreditvertrag bindet den Bauherren für lange Zeit

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er Darlehensvertrag ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Der Bauherr muss sich deshalb vor Abschluss eines Vertrages sehr genau informieren. Sollte der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit in die missliche Lage geraten, die vereinbarten Zahlungen nicht leisten zu können, kann es passieren, dass seine Immobilie zwangsversteigert wird.

Folgende Punkte müssen in einem Darlehensvertrag für private Verbraucher unbedingt enthalten sein:

  • Tatsächlicher Auszahlungsbetrag
  • Zinssatz sowie alle übrigen Kosten (z.B. Bearbeitungsgebühren) des Darlehens
  • Rückzahlungsmodalitäten
  • Sicherheiten
  • 14-tägiges Widerrufsrecht (seit 01. Juli 2005).

Die Banken müssen sich strikt an die Formvorschriften des BGB halten. Nicht angegebene Kosten braucht der Kreditnehmer nicht zahlen. Ein zu niedrig angegebener effektiver Jahreszins reduziert den Zinssatz. Erfolgt keine Belehrung über das Widerrufrecht, ist der Kreditvertrag noch Jahre später kündbar.

Macht die Bank bei der Beratung Fehler, und will sich der Kunde vor Gericht sein Geld zurückholen, ist es wichtig ob ein sogenannter Beratungsvertrag zu Stande gekommen ist. Dieser Beratungsvertrag wird nicht schriftlich fixiert.

Im Ernstfall wird geprüft, inwieweit die Bank in die Beratung involviert ist. Hat der Kunde beispielsweise die Bank um eine Finanzierungsberatung gebeten und liegt diese dann dem Darlehensvertrag zugrunde, dann handelt es sich um einen Beratungsvertrag und die Bank muss in diesem Fall für fehlende und/oder falsche Informationen Schadenersatz leisten.

Da aber die meisten Rechtschutzversicherungen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien ausschließen, sollte man sich vor dem Gang zum Gericht beraten lassen, denn ein verlorener Prozess kann sehr teuer werden.

Hier nun ein paar Ratschläge, wie man schon im Vorfeld Fehlern vorbeugen kann:

  • Nehmen Sie sich einen Zeugen, der nichts mit dem Kreditvertrag zu tun hat, zum Beratungsgespräch bei der Bank mit und fertigen sie nach diesem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll an.
  • Vor Vertragsabschluss sollten Sie über die Möglichkeiten von Förderungen informiert sein, denn die Banken sind nicht dazu verpflichtet alle Fördermöglichkeiten zu prüfen.
  • Alle Neben- und Sonderbedingungen des Darlehens sollten schriftlich im Darlehensvertrag fixiert sein.
  • Alle Klauseln des Vertrages sollten aufmerksam gelesen werden.
  • Kommen Ihnen bei einzelnen Punkten Zweifel, holen Sie sich Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
  • Unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn der Kauf der Immobilie auch wirklich perfekt ist, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen, wenn der Kunde den Kredit nicht mehr benötigt.