Eigenleistung

Eigenleistung zum Stopfen einer Finanzierungslücke?

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Der Anteil des Eigenkapitals ist bei den Banken unterschiedlich hoch. Einige Banken finanzieren sogar ganz ohne Eigenkapital. Fehlendes Eigenkapital kann durch Eigenleistung ersetzt werden.

Die Eigenleistung am Bau zur Egalisierung einer Finanzierungslücke ist beliebt, doch lauern hier auch Gefahren. Die sogenannte „Muskelhypothek“ kann vom Kreditgeber mit bis zu 15 % der gesamten Baukosten angerechnet werden. Als Bauherr muss man so nur 10.000,- € Eigenkapital nachweisen, falls das Objekt 200.000,- € kosten würde. Diese Summe ergibt sich aus den 15 % der Eigenleistungen, die den 20 % des zu erbringenden ursprünglichen Eigenkapitalanteils angerechnet werden: 20 % (40.000,- €) – 15 % (30.000,- €) = 10.000,- €.

Doch sollten Sie bei dieser Option realistisch bleiben. Oft werden Eigenleistungsmodelle schön gerechnet, um die Gesamtfinanzierung nicht zu gefährden. Können Sie Ihre Eigenleistungen wegen zeitlicher oder fachlicher Defizite nicht erbringen, haben Sie ein Problem. Ihnen muss klar sein, dass Sie jedes Wochenende und jeden Feierabend die Energie für körperliche Arbeit aufbringen müssen und dass Sie unter Umständen ein bis zwei Jahresurlaube auf dem Bau verbringen werden.

Und kann der Bau nicht weitergehen, weil die von Ihnen erbrachte Arbeit nicht rechtzeitig fertig wird, da Sie sich beispielsweise nicht genau an die Anordnungen des Architekten gehalten haben, dann werden zusätzliche und nicht unerhebliche Kosten auf Sie zukommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt den man beachten muss ist der Ausschluss von Gewährleistung der eigenen Leistung. Die Leistungen der Baufirma sollten von den Eigenleistungen klar getrennt werden, da die Baufirma natürlich nicht für die Fehler des Bauherrn gerade steht. Ohne klare Grenzen besteht die Gefahr, dass vorausgegangene oder nachfolgende Arbeiten ebenfalls ihre Gewährleistung verlieren.

Zu guter Letzt dürfen Sie nicht vergessen, Ihre helfenden Verwandten und Freunde bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Zwar sind die Helfer automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, doch der Gesetzgeber verlangt die Anmeldung auch wenn kein Lohn gezahlt wird.