Bauvertrag

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Verbraucherzentralen und Bauherrenberater helfen Ihnen gerne, bei der Prüfung des Bauvertrages und des Baupartners. Klären Sie bei der Beratung ob ein Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) rentabler für Sie ist. Eine gute Idee ist es, sich von einem potentiellen Baupartner einige von ihm bereits fertig gestellte Häuser zeigen zu lassen. Verlangen Sie ein detailliertes Angebot und vereinbaren Sie einen Pauschalpreis.

Damit sind Sie geschützt vor etwaigen überraschenden Kosten. Achten Sie beim Zahlungsplan darauf, keine zu hohen Abschlagszahlungen im voraus zu leisten. Bei Fertigstellung des Dachstuhles sollten nicht mehr als 50 % der reinen Baukosten (ohne Grundstück) zur Zahlung fällig sein. Sollten während der Bauphase Mängel am Bau ersichtlich werden, dann beanstanden Sie diese so schnell wie möglich. Ist der Bau nämlich erst einmal abgeschlossen, kann es sehr schwer werden diese Baumängel nachzuweisen.

Will die Baufirma da nicht mitziehen, halten Sie Zahlungen zurück, um dem Unternehmen Druck zu machen. Schließlich sollten Sie bei Abschluss des Baus eine förmliche Abnahme des Hauses durchführen, bei der Sie einen Fachmann mitbringen, der Ihnen zur Seite steht, um eventuelle Mängel aufzuspüren und diese dann zu beanstanden. Über Bauherrenverbände können Sie den Kontakt zu solchen Fachleuten herstellen.