05.09.2016

VW Abgasskandal: Autobesitzer mit Rechtsschutz sind im Vorteil

Für klagende VW Kunden könnte es im VW Abgasskandal richtig teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung verspricht finanzielle Sicherheit.

Es dürfte nicht überraschen, dass so mancher VW Kunde auf den Autohersteller nicht gut zu sprechen ist – besonders wenn er ein Fahrzeug erworben hat, das vom Abgasskandal betroffen ist. Immerhin stellen die manipulierten Abgaswerte ein Problem dar. Sie können beim Fahrzeugverkauf wertmindernd wirken. Zugleich ist nicht gewiss, ob künftig höhere Steuern fällig werden.

So mancher Autobesitzer möchte deshalb vor Gericht ziehen und gegen VW klagen. Allerdings könnte solch ein Gerichtsverfahren richtig kostspielig werden. Grund ist der, dass sich das Verfahren womöglich in die Länge zieht. Die Bereitschaft der Rechtsschutzversicherer hält sich daher in Grenzen. Es gibt Fälle, in denen Versicherte von einem verweigerten Deckungsschutz durch ihrer Versicherer berichten.

Allerdings wurde im vergangenen Monat ein interessantes Urteil vor Gericht gesprochen. Ein VW Kunde wollte gegen seinen Autohändler und ggf. sogar gegen den Autokonzern klagen. Sein Rechtsschutzversicherer wollte jedoch keinen Deckungsschutz gewähren. Der Versicherer vertrat die Ansicht, dass der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Immerhin sei es gut denkbar, dass VW in absehbarer Zeit ein Softwareupdate nachliefert.

Rechtsschutzversicherer muss Unterstützung leisten

Das Landgericht Detmold war jedoch anderer Ansicht. Dort wurde festgestellt, dass der Kläger ggf. noch lange warten muss und er schon jetzt einen finanziellen Schaden erlitten haben könnte. Zumal der Autohersteller ganz bewusst an den Abgaswerten manipuliert habe. Dementsprechend sei der Wunsch des Klägers, gegen Händler oder Hersteller zu klagen, keineswegs unverhältnismäßig.

Somit muss der Rechtsschutzversicherer beigeben und vermutlich wird es vielen anderen Versicherern nicht anders gehen. Aus Sicht der betroffenen Fahrzeugbesitzer ist dies eine erfreuliche Entwicklung. Anders geht es natürlich denjenigen, die über keinen Rechtsschutz verfügen. Ohne den Versicherungsschutz gegen den Autohersteller zu klagen, könnte richtig kostspielig werden. Hier sollten sich Betroffene in der Tat gut überlegen, ob sie diesen Schritt gehen möchten.

Übrigens: Nachträglich lässt sich solch ein Rechtsschutz natürlich nicht mehr abschließen. Der Abschluss erfolgt grundsätzlich zur Vorsorge. Allerdings könnte dies für so manchen Kraftfahrer Anlass genug sein, sich endlich auf die Suche nach der passenden Rechtsschutzversicherung zu begeben. Unser Rechtsschutz Vergleich leistet dabei wertvolle Unterstützung.

 


zur News-Übersicht