10.04.2015

Sturmtief Niklas zieht hohe Kosten nach sich

Ende März war das Wetter besonders schlecht, denn Sturmtief „Niklas“ fegte über Deutschland hinweg. Der Sturm war noch nicht vorüber, als sich bereits abzeichnete, dass er einen stattlichen Schaden hinterlässt.

In einigen Teilen der Bundesrepublik schlug er besonders heftig zu, vor allem in Bayern, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen. So wurden unter anderem Bäume umgeknickt, die auf Fahrzeuge fielen und Unfälle verursachten. Die Wetterdienste bestätigten das schlimme Ausmaß und attestierten, dass es sich um einen der schlimmsten Stürme seit vielen Jahren handelte.

Inzwischen konnte eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Hohe Kosten sind vor allem im öffentlichen Sektor entstanden, unter anderem mussten die Energieversorger enorme Maßnahmen treffen, um ihre Netze aufrechtzuerhalten. Zugleich galt es in den Städten aufzuräumen, die Beseitigung umgestürzter Bäume sowie Folgeschäden sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Private Haushalte haben mit Sachschäden zu kämpfen

Die höchsten Kosten sind jedoch im privaten Sektor zu finden. Etliche Haushalte wurden vom Sturmtief überrascht, weshalb sie keine Sicherheitsmaßnahmen mehr ergreifen konnten. Die Versicherer haben mitgeteilt, dass bereits in der ersten Woche nach dem Sturm zahlreiche Schadensmeldungen eingegangen sind. Sturmtief Niklas beschädigte vor allem Gartenmöbel, schleuderte Gegenstände gegen Wohngebäude und auch Fahrzeuge wurden beschädigt.

Betroffene haben die entstandenen Schäden zumeist über ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu regulieren, teilweise auch über den Kaskoschutz ihrer Kfz-Versicherungen. Ob die Versicherer zahlen, hängt maßgeblich davon ab, ob die Betroffenen im Vorfeld ausreichende Maßnahmen zur Absicherung getroffen haben. In der Hausratversicherung gilt beispielsweise, dass Gartenmöbel vor Sturm zu sichern sind. Ebenso gilt es Markisen rechtzeitig einzuholen – wird dies nicht getan, leistet der Versicherer im Falle einer Beschädigung durch den Sturm keine Entschädigungsleistung.

 


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