17.10.2017

Später Wechsel auf Winterreifen: Schutz der Kaskoversicherung nicht riskieren

Zeit zum Montieren der Winterreifen. Wer trotz Schnee oder Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert seinen Kaskoschutz. Dieses Risiko sollte kein Kraftfahrer eingehen.

Im späten Herbst hat sich der Sommer nochmals zurückgemeldet. Fast im gesamten Bundesgebiet war es richtig warm, vielen Ortes stiegen die Temperaturen über mehr als 25 Grad Celsius. Trotzdem darf man sich nicht täuschen lassen: Morgens sind die Temperaturen bereits sehr niedrig, schon bald droht Glatteis. Zugleich kann der Winter jederzeit einbrechen, wodurch auch Schnee nicht auszuschließen ist.

Zeit zur Montage der Winterreifen

In Anbetracht dieser Risiken sollten Kraftfahrer nicht zögern, sondern lieber ihre Winterreifen montieren. Die Faustregel besagt: „Winterreifen von O bis O fahren.“ Wobei die beiden „O bis O“ für „Oktober bis Ostern“ steht. Folglich ist es längst an der Zeit, sich um die Winterbereifung am Fahrzeug zu kümmern.

Die Sache mit der Winterreifenpflicht

Im Übrigen besteht in Deutschland eine Winterreifenpflicht, wobei der Begriff jedoch vorsichtig zu interpretieren ist. Im Gegensatz zu bestimmten Ländern, in denen es während eines bestimmten Zeitraums verpflichtend ist, Winterreifen montiert zu haben, ist dies in Deutschland nicht der Fall. Stattdessen besagt der Gesetzestext, dass die Bereifung stets den jeweiligen Wetter- und Straßenverhältnissen angepasst sein muss.

Konkret bedeutet dies: Bei Eis oder Schnee auf der Fahrbahn führt an Winterreifen kein Weg vorbei. Häufig wird angenommen, ein Winterreifen sei an der M+S Markierung (Matsch & Schnee) zu erkennen. Dies stimmt jedoch nicht, es gibt auch Sommerreifen mit M+S Markierung. Ergänzend muss der Reifen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein.

Beim Fahren mit ungeeigneter Bereifung droht großer Ärger

Trotz der Verpflichtung, bei schwierigen Straßenverhältnissen mit Winterreifen fahren zu müssen, gibt es immer noch zahlreiche Kraftfahrer, die hierauf verzichten. Oft wird vermutet, solch ein Verstoß würde keine ernsthaften Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings ist dies eine große Fehlannahme.

Sollte jemand bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen ertappt werden, sind die Ordnungshüter dazu berechtigt, ein Bußgeld zu verhängen. Ergänzend gibt es einen Punkt in Flensburg, der wiederum den Besitz der Fahrerlaubnis gefährden kann – zumindest bei entsprechendem Punktestand.

Noch schlimmer ist die Lage bei Verwicklung in einen Unfall. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man Verursacher des Unfalls ist oder die Schuld bei der anderen Partei liegt. In beiden Fällen kann ein sattes Bußgeld drohen. Zugleich droht der Verlust der eigenen Kaskoversicherung. Lediglich der Haftpflichtschutz bleibt bestehen, um alle anderen Unfallbeteiligten finanziell abzusichern. Der Kaskoschutz sichert hingegen Schäden am eigenen Pkw ab. Angenommen der eigene Pkw wurde beschädigt und die gegnerische Versicherung muss nicht zahlen, wird es teuer. Dann gilt es nämlich dem am eigenen Pkw entstanden Schaden trotz Kaskoschutz vollständig aus eigener Tasche zu begleichen.

Was tun, wenn es bereits schneit?

Die meisten Autofahrer lassen ihre Winterreifen aufziehen, wenn bereits der erste Schnee liegt. Streng genommen ist dies zu spät, weil ja trotzdem die Fahrt zur Reifenwerkstatt erfolgen muss – und das mit Sommerreifen. Auch bei direktem Weg zur Werkstatt liegt das volle Risiko beim Fahrer. Dementsprechend ist es weitaus vernünftiger, gar nicht erst solange zu warten und die Reifen schon vorher zu wechseln.

 


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