06.03.2018

Regierung plant Altersvorsorgepflicht für Selbständige – was Sie jetzt wissen müssen

In Zukunft müssen Selbständige und Freiberufler regelmäßig Rentenbeiträge leisten oder in alternative Vorsorgeformen einzahlen.

Bereits in früheren Legislaturperioden sprachen sich einige Politiker für eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler aus. Denn anders als Arbeitnehmer brauchen die meisten Menschen mit entsprechender Tätigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Stattdessen steht es ihnen frei, ihre Altersvorsorge selbst zu planen und umzusetzen.

Im Rahmen der zurückliegenden Koalitionsgespräche befassten sich CDU und SPD mit genau diesem Thema. Ursprünglich sollte beschlossen werden, dass Selbständige und Freiberufler künftig ebenfalls Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen müssen. Schlussendlich konnten sich die Verhandlungsparteien auf einen Kompromiss verständigen. Die Altersvorsorgepflicht wird zwar kommen, ist aber nicht an die gesetzliche Rentenversicherung gebunden, d.h. Alternativen werden offen stehen.

Was bedeutet die Pflicht zur Vorsorge im Detail?

Beide Regierungsparteien haben sich hierauf verständigt und den Punkt im Koalitionsvertrag festgehalten. Damit gilt die Einführung einer Vorsorgepflicht als sicher. Allerdings wurden noch längst keine Details ausgehandelt, d.h. es wird sich erst im Lauf der Legislaturperiode abzeichnen, wie Selbständige und Freiberuflicher für das Alter finanziell vorsorgen müssen.

Derzeit ist der Vertragstext so zu verstehen, dass Selbständige und Freiberuflicher vorsorgen müssen. Hierfür steht Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung offen, wobei es jedoch nicht verpflichtend sein wird, dort einzuzahlen. Es wird verschiedene Alternativen geben, sodass am Ende mehrere Wahlmöglichkeiten bestehen.

Auf diese Alternativen haben sich die Parteien noch nicht verständigt. Experten können sich gut vorstellen, dass z.b. private Rentenversicherungen mit Rürup-Förderung akzeptiert werden. Ebenso steht noch nicht fest, in welcher Höhe die Beiträge zu leisten sind – geschweige denn, wer am Ende wirklich einzahlen muss. Mehrere Verbände haben sich bereits zu Wort gemeldet und wollen Einfluss nehmen. Es bleibt also abzuwarten, worauf sich die Regierung festlegt.

Wann geht es los?

Der Zeitpunkt, ab dem Beiträge zur Altersvorsorge verpflichtend zu leisten sind, steht bislang in den Sternen. In Anbetracht der Tragweite sowie der zahlreichen Details, die vom zuständigen Koalitionsausschuss zu klären sind, könnte der Weg bis zum endgültigen Gesetzestext noch ein langer sein. Dass die Vorsorgepflicht noch in diesem Jahr eingeführt wird, halten die meisten Experten für sehr unwahrscheinlich. Unter Umständen könnten noch einige Jahr verstreichen, bis es tatsächlich ernst wird.

Sollten Selbständige und Freiberufler nun abwarten?

Viele Betroffene wünschen sich vor allem Klarheit. Sie möchten wissen, in welcher Form sie für die Zeit nach ihrem Berufsleben vorsorgen können, damit eine Anrechnung möglich ist – nichts wäre schlimmer, als vorzusorgen und dann noch ergänzende Beiträge leisten zu müssen. Hierdurch bestände die Gefahr, unter enormen finanziellen Druck zu geraten.

Trotzdem ist dies kein Grund, die private Altersvorsorge erst einmal auf Eis zu legen. Im Gegenteil: Wer clever ist, beginnt mit der Vorsorge so früh wie möglich. So lässt sich mehr Kapital für den Ruhestand bilden oder alternativ niedrigere Monatsraten ansetzen. Wer hingegen lange Zeit abwartet, setzt sich später umso mehr unter Druck.

Mit staatlicher Förderung vorsorgen

Wer jetzt vorsorgen möchte, sollte es tun. Private Rentenversicherungen in Verbindung mit der Rürup-Förderung sind bei Selbständigen nicht grundlos so beliebt. Es wird Kapital für das Alter gebildet und zugleich lockt ein unmittelbarer steuerlicher Vorteil. Hier erhalten Sie weitere Informationen und finden unseren Vergleich für Rentenversicherungen.

 


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