10.02.2015

Privathaftpflichtversicherung – Pech gehabt? Wer zahlt?

Ein einfacher kleiner Schaden kann im schlimmsten Fall sogar die Existenz bedrohen. Insbesondere bei Personenschäden gehen die Entschädigungssummen schnell in die Höhe. Wer nun keine Privathaftpflichtversicherung hat, muss tief in die Tasche greifen.

Geht durch mein Handeln eine Sache zu Bruch oder wird vollständig zerstört, so erstattet die Privathaftpflichtversicherung die Reparaturkosten oder im Falle des Totalschadens den Zeitwert des Gegenstandes. Ist die Sache aber nur geliehen, so muss dies extra im Versicherungsumfang enthalten sein. Dies ist nicht immer der Fall und von Versicherer zu Versicherer verschieden. Oft gilt dann für diese Schäden auch ein Selbstbehalt vereinbart.

Helfe ich jemandem z.B. beim Umzug und es geht etwas kaputt, so ist dies eine Gefälligkeitsleistung und auch diese muss je nach Anbieter extra mitversichert gelten. Der Versicherer würde diese Ansprüche ansonsten abwehren.

Im Falle eines Personenschadens, wenn z.B. eine Person angestoßen oder mit Ihrem Fahrrad anfahren wird, sodass diese hinfällt, sind Folgen wie Prellungen eher Kleinigkeiten. Sind aber Arm- oder Beinbrüche entstanden, sieht es schon wesentlich ernster aus. Die verhängnisvollsten Personenschäden ergeben sich durch Autounfälle, die Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursachen. Die Versicherung haftet in diesem Fall bis zur vereinbarten Deckungssumme. Diese sollte genau aus diesem Grund nicht zu niedrig gewählt werden. Diverse Versicherer bieten mittlerweile Deckungssummen bis zu 50 Millionen an.

Doch noch immer haben laut Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft 15 Prozent der Deutschen keine Privathaftpflichtversicherung. Wie oben aufgeführt können je nach Art des Schadens ganz schnell tausende von Euro zusammenkommen. Für diejenigen, die keine Privathaftpflichtversicherung besitzen, wird es dann teuer und manche könnte dies sogar in den Ruin stürzen. Pech gehabt!

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