15.09.2014

Lücken in der Betriebshaftpflichtversicherung?

Unternehmer müssen ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen.

Viele Selbständige kümmern sich bei der Geschäftsgründung unter anderem um den entsprechenden Versicherungsschutz. Nach dem Abschluss der Versicherungen werden diese dann aber zu den Akten gelegt und es wird sich nicht weiter darum gekümmert. Doch abgesichert ist nur, wer im Schadensfall das fachgemäße Produkt hat. Dies gilt ganz besonders in der Haftpflichtversicherung.

Wie es einem Handwerksmeister, welcher seinen Versicherungsschutz für ausreichend hielt, ergangen ist, zeigt dieses Beispiel. Der Handwerksmeister erhielt einen neuen aber recht kurzfristigen Auftrag für die Installationsarbeiten in einem mehrstöckigen Neubau. Genügend Personal dafür hatte er, aber es fehlte ihm noch Material. Dieses konnte er dann aber schnell über einen benachbarten Händler dazukaufen und er erledigte die Installationsarbeiten in dem Neubau.

Doch kurz nach dem Bezug des Neubaus, traten die ersten Schäden auf. Es kam heraus, dass schadhafte Eckventile verbaut wurden. Der Handwerksmeister meldete diesen Schaden unverzüglich seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Diese stellte jedoch klar, dass sie für nur für den Ausbau der Ventile und den Einbau neuer haftet und die gesamten Folgearbeiten wie Verputzen und Malern nicht abgesichert sind. Dafür hätte es dem Baustein “erweiterte Produkthaftung” bedurft. Doch dieser Baustein fehlte dem Handwerksmeister. Die Betriebshaftpflichtversicherung war nicht mehr auf dem neusten Stand.

Hier handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Es gibt hierzu noch viele Beispiele. Oftmals sind Veränderungen, die im Betrieb erfolgen und nicht an die Versicherung weitergegeben werden, wie etwa die Anschaffung neuer Maschinen, die Einstellung von zusätzlichem Personal oder aber auch die Ausdehnung des Geschäftsbereichs dafür verantwortlich.

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