15.05.2023

Hausratversicherung: So sind Gartenmöbel, Gartengeräte etc. wirklich versichert

Im Garten ist der Hausrat längst nicht so gut versichert, wie häufig angenommen. Wir erläutern, worauf zu achten ist, damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt.

Der Sommer nähert sich mit großen Schritten, die Gartenmöbel stehen draußen und Mähroboter drehen schweigsam ihre Runden. Ob Möbel oder Gartengeräte, all diese Objekte gehören zum Hausrat. Deshalb machen sich viele Menschen auch keine Sorgen im Bezug auf Zerstörung durch Unwetter oder Diebstahl. Sie gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung im Ernstfall einspringt und die Kosten des Schadens übernimmt.

Doch leider kommt es bei solchen Fällen oft zu unangenehmen Überraschungen. Längst nicht immer ist der Versicherer dazu bereit, den Schaden zu regulieren. Im heutigen Beitrag möchten wir aufzeigen, auf welche Aspekte zu achten ist und wo Stolpersteine liegen.

Gartenmöbel in der Hausratversicherung

Schöne und vor allem hochwertige Gartenmöbel können in der Anschaffung kostspielig sein. Allerdings haben Diebe leichtes Spiel: Meist ist es problemlos möglich, die Möbel vom Grundstück zu entwenden. Sie werden einfach von der Terrasse getragen oder vom Balkon herabgelassen und abtransportiert.

Die Chancen, Diebe hierbei zu erwischen oder später das Diebesgut sicherzustellen, sind gering. Deshalb sind Gartenmöbel in den meisten Hausratpolicen vollständig ausgeschlossen. Teilweise bieten Versicherer einen Schutz an. Allerdings ist dieser an strenge Anforderungen gekoppelt, die z.B. darin bestehen, das Mobiliar anzuketten und damit vor Diebstahl zu schützen. Einige Versicherer bieten einen Schutz an, wenn die Möbel über Nacht drinnen aufbewahrt werden. Eine praktikable Lösung ist dies aber nur in wenigen Fällen.

Aufgepasst bei Gartengeräten

Nicht viel anders ist die Situation bei Gartengeräten. Für Rasenmäher, Schaufel, Spaten und andere Geräte gelten ähnliche Anforderungen. Es besteht die Notwendigkeit einer gesicherten Aufbewahrung. Die Versicherung kommt für einen Schaden nicht auf, sollte sich der Hausrat zum Zeitpunkt des Ereignisses im Freien befunden haben.

Derartige Sachobjekte sind in jedem Fall drinnen aufzubewahren – und damit ein Schutz vor Diebstahl gilt, sogar in abgeschlossenen Räumen. In diesem Zusammenhang ist individuell zu prüfen, ob es genügt, Gartengeräte in einem abschließbaren Schuppen aufzubewahren. Teilweise können auch hier strenge Anforderungen bestehen.

Sonderfall Mähroboter

Zunehmend mehr Gartenbesitzer treffen die Entscheidung, ihren Rasen nicht mehr selbst zu mähen, sondern stattdessen einen Mähroboter in Betrieb zu nehmen. Diese Gartengeräte sind in der Anschaffung kostspielig, sodass schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz aufkommt.

Inzwischen gibt es Hausratpolicen, die auch Mähroboter abdecken. Allerdings ist es ratsam, sich den gebotenen Schutz im Detail anzusehen. Einige Anbieter warten mit hervorragenden Leistungen auf, andere haben hingegen erhebliche Einschränkungen vorgenommen. So ist beispielsweise längst nicht immer ein Schutz vor Diebstahl oder Überspannungsschäden geboten, insbesondere wenn sich der Mähroboter zum entsprechenden Zeitpunkt im Freien befand.

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