Grundfähigkeitenversicherung Vergleich / Online Rechner

Die Grundfähigkeitenversicherung ist relativ neu und eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Machen Sie jetzt den Vergleich - und sparen Sie jährlich eine Menge Geld!

Unser Online-Rechner zeigt Ihnen die Top-Angebote im Bereich Grundfähigkeitenversicherung.

Bei Bedarf können Sie direkt online den gewünschten Tarif beantragen.

Jetzt vergleichen  »

Bei der Grundfähigkeitenversicherung geht es im Leistungsfall nicht darum, dass Sie künftig in der Lage sein werden, einen Beruf auszuüben. Sie sichert Sie eher für den Fall ab, dass Ihnen bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Kräfteverfall verloren gehen.

Haben Sie schon einmal überlegt, was passiert, wenn Sie nicht mehr sehen, sprechen, hören oder Ihre Hände gebrauchen können? Ein Verlust dieser Fähigkeiten kann unter anderem zu einem finanziellen Risiko werden, denn notwendige Umbauten, medizinische Pflege oder eine Haushaltshilfe sorgen für hohe Kosten, die jedes private Budget sprengen können.

Die Versicherungsgesellschaft prüft, wenn bei Ihnen eine solche Beeinträchtigung vorliegt, anhand zweier vor Vertragsschluss definierter und gut nachvollziehbarer Fähigkeitenkataloge nach, ob ein Leistungsfall vorliegt und gewährt Ihnen dann eine monatliche Rente.

Laut Definition der Grundfähigkeitenversicherung sind Sie beeinträchtigt und infolgedessen leistungsberechtigt, wenn Sie nach ärztlicher Diagnose mindestens zwölf Monate lang nicht fähig waren, sind oder sein werden, mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog A oder drei der im Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Tätigkeiten ohne fremde Hilfe durchzuführen.

Im Fähigkeitenkatalog A sind enthalten:

  • Sehen
  • Sprechen.
  • Sich orientieren
  • Hände gebrauchen

Im Fähigkeitenkatalog B sind enthalten:

  • Hören
  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien oder Bücken
  • Sitzen
  • Stehen
  • Greifen
  • Arme bewegen
  • Heben und Tragen
  • Auto fahren

Sie können in der Grundfähigkeitenversicherung wählen, ob die Rentenzahlung auf ein Endalter begrenzt oder lebenslang gewährt werden soll. Abgesehen vom Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen haben Sie auch dann einen Anspruch auf Rentenzahlung, wenn bei Ihnen mindestens Pflegestufe II in der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellt wurde.
Beiträge zur Grundfähigkeitenversicherung können Sie gem. § 10 EStG als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Die späteren Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Sinnvoll ist der Abschluss einer Grundfähigkeitenversicherung insbesondere für Nicht-Erwerbstätige (z. B. Studenten, Hausfrauen/-männer, auch Kinder und Jugendliche) sowie für alle, denen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist. Eine vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie allerdings nicht sein: Sollten Sie berufsunfähig werden, ohne die obigen Voraussetzungen zu erfüllen, bekommen Sie keine Leistung. Dies gilt leider auch für die häufig vorkommenden psychischen Erkrankungen.

Mit der Grundfähigkeitenversicherung schließen Sie eine preiswürdige Risikoversicherung ab. Sie eignet sich somit auch hervorragend für Nicht-Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen, Studenten, oder auch Kinder/Jugendliche).

Auch bei der Grundfähigkeitenversicherung lohnt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherer. Ausschlaggebend sind das Lebensalter und die Krankengeschichte der versicherten Person bei Abschluss des Vertrages. Mit Hilfe des Vergleichsrechners lassen sich die jeweiligen Angebote einfach und übersichtlich miteinander vergleichen, so dass Sie schnell herausfinden, welche Gesellschaft die für Sie passende Grundfähigkeitenversicherung anbietet.

 

Grundfähigkeitenversicherung Online-Rechner