10.07.2014

Gewitter, Blitzeinschlag und Sturmböen – Welche Versicherung zahlt?

Immer wieder richten Sommergewitter große Schäden an Autos und Gebäuden an.

Das Dach des Hauses wird durch heftige Sturmböen abgedeckt und als könnte es nicht schlimmer kommen, folgen starke Regenfälle. Große Hagelkörner schlagen auf das Autodach und verbeulen es. Der Keller steht nach einem Sommergewitter unter Wasser. Hier sollte dann die Versicherung in Kraft treten, aber welche ist wofür zuständig?

Dafür kommen verschiedene Versicherungen auf, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

Dachziegel und Fensterscheiben: Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Wird aber der Keller überschwemmt, zahlt das Unternehmen nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.

Elektrogeräte und Möbel: Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden. Auch hier muss es eine Elementarschadensklausel in den Verträgen geben.

Auto: Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.

 


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