20.01.2015

Elementarschadenversicherung für Gebäudeeigentümer bald Pflicht?

Die Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden wird vom Petitionsausschuss gefordert. Eine dahingehende Petition wurde von Abgeordneten beschlossen.

Der Ausschuss fordert, dass alle Eigenheimbesitzer eine Versicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen. Hierbei sollen die Beiträge in Risikozonen nach oben begrenzt oder aber auch staatlich subventioniert werden. Als Grund hierfür werden die immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen und die damit verbundenen Milliardenschäden an diversen Wohngebäuden genannt.

Es gibt genügend Eigentümer, die sich gern gegen Elementarschäden versichern würden, aber das ist einfach nicht durchführbar, da dies häufig mit hohen Kosten verbunden ist. Infolgedessen müssen dann oftmals der Staat und somit unweigerlich der Steuerzahler einspringen und die Kosten möglichenfalls zum Teil tragen. Somit kommt es nach Ansicht des Petitionsausschusses im Bereich der Elementarversicherung zu einem klassischen Marktversagen, welches den Gesetzgeber zum Handeln zwinge.

Bereits 2003 hatte sich eine Arbeitsgruppe mit der Frage zur Einführung einer privaten Elementar-Pflichtversicherung befasst. Diese wurde allerdings auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen. Die Diskussionen gingen dann 2013 weiter.

Folglich hatte die Bundesregierung angekündigt, eine Arbeitsgruppe von Justizministern des Bundes und der Länder zu installieren, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzt. Die Bundesregierung steht jedoch einer Vereinbarkeit der Pflichtversicherung mit den Grundrechten von Versicherern und Versicherten kritisch gegenüber.

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