Betriebsausfallversicherung
Die Betriebsausfallversicherung ist eine gewerbliche Versicherung
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Bei Bedarf können Sie direkt online eine Betriebsausfallversicherung beantragen.
Sie wird auch – je nach Berufsgruppe – als Praxisunterbrechungsversicherung oder Kanzleiausfallversicherung bezeichnet.
Eine Betriebsausfallversicherung gehört vor allem für einen inhabergeführten an feste Räumlichkeiten gebundenen Betrieb zu den bedeutsameren gewerblichen Versicherungen. Je nach Vertragsgestaltung sichert die Ausfallversicherung den Ausfall des Betriebes aufgrund verschiedener Risiken ab.
Die geläufigsten Risiken sind: Feuer-, Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlschäden. Immer häufiger wird auch das Krankheits- und Unfallrisiko des Betriebsinhabers versichert. Vor allem für freie Berufe wie Juristen, Steuerberater oder Heilberufe ist es wichtig den Ausfall des Betriebsinhabers durch eine Betriebsausfallversicherung finanziell abzusichern.
Die Tarifeinstufung erfolgt anhand des Betriebes, des Inhaberalters, der vereinbarten Karenzzeiten (vorvertraglich vereinbarte leistungsfreie Zeit im Schadensfall) und der Versicherungssumme.
Die bekanntere „kleine Betriebsunterbrechung“, die oft in Inventarversicherungen einbezogen ist, stellt keinen ausreichenden Schutz dar, da diese in den Versicherungssummen nicht an Umsatz oder Kosten des Betriebes orientiert ist, sondern ausschließlich am Inventarwert. Weiterhin sind die Risiken des Inhabers – Krankheit oder Unfall – nicht mit abgesichert.
Unter den Anbietern der Betriebsausfallversicherung bestehen oft erhebliche Leistungsunterschiede. Während einige Anbieter rein die Kosten des Betriebes absichern, bieten Andere eine pauschale Versicherung der Unternehmensgewinne (Gesamtumsatz). Hier wird es für freie Berufe besonders interessant, da gegenüber der Krankentagegeldversicherung erhebliche Steuervorteile bestehen.
Beiträge zur Betriebsausfallversicherung sind Betriebskosten. Krankentagegeldbeiträge sind hingegen Privatausgaben. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal liegt darin, dass bei einigen Versicherern die Versicherungssumme pauschal festgesetzt werden kann und auch die Leistung erfolgt zu vorvertraglich vereinbarten Tagegeldsätzen pauschal. Bei anderen wiederum ist ein Nachweis betriebswirtschaftlicher Auswertungen erforderlich.
Diese Versicherer verlangen meistens jährliche Nachmeldung und übernehmen im Schadensfall manchmal nur den tatsächlich entstandenen Schaden. Der erkrankte Betriebsinhaber muss dann nachweisen, welche Umsätze er wirklich verloren hat und welche sich unter Umständen „aufarbeiten“ ließen. Sobald die Risiken Krankheit und Unfall abgesichert sein sollen, sind Gesundheitsfragen erforderlich. Die behandelnden Ärzte müssen von der Schweigepflicht entbunden werden, wenn der Versicherungsschutz betroffen ist.
Sie werden gemerkt haben, dass die oben genannten Erklärungen deutlich machen, welche unterschiedlichen Leistungen es bei der Betriebsausfallversicherung gibt. Unser Onlinevergleichsrechner soll es Ihnen leichter machen, die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
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